Kircheneintritt
Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der evangelischen Kirche zu sein: Sie können Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei Kirchenvorstandswahlen wählen und gewählt werden. Und Sie werden Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten. Außerdem unterstützen Sie so konkrete diakonische und gesellschaftliche Projekte und Hilfen.
Wer deshalb oder aus einem ganz anderen Grund gerne (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden möchte, kann dies jederzeit werden.
Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zum Pfarramt auf. Unsere Pfarrerin verabredet sich dann mit Ihnen zu einem Gespräch.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird diese mit Ihnen geplant und besprochen. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die Kirche ein.
Wenn Sie bereits getauft, aber aus der Kirche ausgetreten sind, müssen Sie für den Eintritt nicht noch einmal getauft werden. Die Taufe behält ihre Gültigkeit ein Leben lang. Um wieder einzutreten benötigen Sie Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren einstigen Kirchenaustritt.
Auf Wunsch können wir Ihren Wiedereintritt auch in einem Gottesdienst feiern, z.B. durch einen Segen oder eine Fürbitte. Besprechen Sie das einfach mit unserer Pfarrerin.
Kirchenübertritt
Wenn Sie bisher einer anderen Religion angehören und nun evangelisch werden wollen, müssen Sie zunächst aus der Kirche oder Glaubensgemeinschaft austreten, der Sie bisher angehören. Wenden Sie sich dazu bitte an das für Sie zuständige Standesamt. Anschließend nehmen Sie Kontakt zu uns auf.